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   BSG, 18.10.1960 - 11 RV 1280/59   

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https://dejure.org/1960,9323
BSG, 18.10.1960 - 11 RV 1280/59 (https://dejure.org/1960,9323)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1960 - 11 RV 1280/59 (https://dejure.org/1960,9323)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1960 - 11 RV 1280/59 (https://dejure.org/1960,9323)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 63/62

    Familienwohnung - Unehelichkeit der gemeinsam Wohnenden - Erforderlichkeit der

    Außerdem rügt die Beklagte folgende Verfahrensmängel: Das LSG habe zu Unrecht ohne weitere Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, daß der Kläger fast jedes freie Wochenende Frau' 0' -besucht und sich in ihrer Wohnung insgesamt wesentlich länger aufgehalten habe als an jeder der anderen Unterkunftsmöglichkeiten in Stiedenrode, Rhina und Neukirchen° Hierin liege ein Verstoß gegen 95"103, 117 und 128 des Sozialgerichtsgesetzes -see - (11 RV 1280/59 vom 180 Oktober 1960 SozR VSGG Nro 59 zu @ 128)0 Wenn das Gericht der Auskunft des Arbeitgebers Bedeutung beimaß, hätte es ihn als Zeuge hören müssen, zumal da die Auskunft nicht unter eidesstattlicher Versicherung ihrer Richtigkeit abgegeben sei (BSG 4, 60)° Es bedeute eine unzulässige Vorwegnahme der Beweisergebnisse, daß das LSG entgegen dem ausdrücklichen Beweisantrag festgestellt habe, der Kläger habe sich überwiegend in der Wohnung seiner Freundin aufgehalteno Die bekundungen des Bruders vor dem SG sprächen gegen diese Annahmeo Außerdem habe das Urteil nicht erörtert, wieso der Kläger gerade am Wochenende des 30 und 4" Mai 1958 sich bei Frau 0 aufgehalten haben sollEUR" obwohl durch die Aussagen dieser Zeugin in beiden Instanzen das Gegenteil feststehec Schließlich sei unerfindlich, woher das Gericht den Eindruck gewonnen habe, daß das Verhältnis des Klägers zur Frau 0 dergestalt sei, wie es für eine gute harmonische Ehe charakteristisch sei" Es sei auch nicht ersichtlich, warum es sich dabei um eine auf Lebensdauer eingegangene Lebensgemeinschaft handeln solleo Ein weiterer wesentlicher Mangel des Verfahrens liege darin, daß die beigeladene AOK nicht zum Termin geladen werden sein Diese habe somit keine Gelegenheit gehabt, sich zu den erst- 11.
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